Aktuelles
Schluss mit dem Konkurs-Missbrauch: Das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses im Fokus
In unserem neusten PD Newsletter beschäftigen sich Mark Meili und Anik S. Zehnder mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Das neue Bundesgesetz, welches am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, zielt auf eine Unterbindung von Missbräuchen von Konkursverfahren sowie eine Stärkung des Gläubigerschutzes ab. Erfahren Sie, welche wesentlichen Änderungen das neue Bundesgesetz mit sich bringt und inwiefern diese auch für Sie relevant sein können.
Unsere Kanzlei
Wir sind Prager Dreifuss – eine renommierte Schweizer Anwaltskanzlei mit internationalem Wirkungskreis. Für unsere Klienten nutzen wir fundiertes Fachwissen, Effizienz und Kreativität und erzielen so massgeschneiderte Lösungen höchster Qualität.
Consider it solved!
Fachgebiete
Tax
Unser Steuerteam ist Ihre erste Anlaufstelle für Schweizer Steuerfragen. Unseren in- und ausländischen Klienten liefern wir massgeschneiderte Lösungen. Durch unsere exzellenten Beziehungen zu den Schweizer Steuerbehörden und zu Fachkollegen weltweit sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwälten anderer Praxisgruppen unserer Kanzlei schützen wir unsere Klienten vor negativen steuerlichen und rechtlichen Überraschungen. Unsere Klienten sind Unternehmen, Privatpersonen, Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren, Personengesellschaften, Trusts, Nachlässe, Stiftungen sowie NGOs.
Unser Team
Bernhard C. Lauterburg
Counsel
Highlight
Prager Dreifuss berät den Trustee eines US Chapter 11-Sanierungsverfahrens bei der Anerkennung in der Schweiz
Am 3. Oktober 2024 hat das Bezirksgericht Zürich erstmals den Trustee eines US Chapter 11-Sanierungsverfahrens – unter Verzicht auf das Hilfskonkursverfahren – als ausländischen Konkursverwalter in der Schweiz anerkannt. Der Trustee kann damit nach Art. 174a Abs. 4 IPRG unter Beachtung des schweizerischen Rechts sämtliche Befugnisse in der Schweiz ausüben, die ihm nach US Recht zustehen. Hierzu zählt insbesondere das Recht, Auskünfte über Vermögenswerte des Schuldners in der Schweiz einzuholen und die Vermögenswerte ins Ausland zu verbringen.