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Autor: Marino Baldi
Zeitung: AJP/PJA
01.02.2015

Die kartellrechtlichen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts im Fall “Baubeschläge” – revisionistisch oder nur beiläufig falsch?

Im Gaba-Urteil vom Dezember 2013 entschied das BVGer, dass eine Vertikalabrede mit absolutem Gebietsschutz als ein Sachverhalt, den das Gesetz für vermutungsweise unzulässig erklärt, a fortiori «erheblich» sei. Die vertiefte Analyse der Marktwirkungen erfolge erst bei der Prüfung, ob die Abrede aus Effizienzgründen gerechtfertigt sei. Damit wurde eine alte Streitfrage (vermeintlich) geklärt. Mit den Urteilen im Fall «Baubeschläge» stellt nun das Gericht seine Gaba-Doktrin durch die Auffassung in Frage, dass die Bejahung der Erheblichkeit immer eine eingehende Marktanalyse erfordere. Dogmatisch ist damit wieder strittig, ob die «Erheblichkeit» Bagatellklausel (Gaba) oder Kernthema (Baubeschläge) der materiellen Abrede-Prüfung ist.