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Zeitung: Medialex
01.01.2015

Die Meinungs- und Angebotsvielfalt und das Kartellgesetz am Beispiel der Erteilung von Rundfunkkonzessionen

Die EMEK stellt erhebliche wirtschaftliche Probleme der Printmedien fest und sieht die Informationsvielfalt in Gefahr. Avenir Suisse sieht die gleiche Gefahr und will im Sinne der Medienförderung die SRG gar aus dem Medienwettbewerb ziehen und in einen “Public Content Provider” umwandeln. Das RTVG enthält Vorschriften zum Schutz der Angebots- und Meinungsvielfalt, wobei es auf das KG verweist und den Beizug der Weko vorsieht. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass das KG zum Schutz der Medienvielfalt ungeeignet ist. Nachfolgend wird diese Inkompatibilität anhand des Beispiels der Rundfunkkonzession dargestellt.