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Autor: Marino Baldi
Zeitung: AJP/PJA
01.07.2014

Kartellgesetzrevision: Vom Widersinn der Teilkartellverbote

Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, zusätzlich zum bestehenden Kartellverbot mit Legalausnahme für eine begrenzte Zahl von Fällen ein inhaltlich gleichwertiges Verbot, allerdings ohne Merkmal der Erheblichkeit, einzuführen. Der Verzicht auf den Erheblichkeitstest soll die Verfahren beschleunigen. Das «Doppelverbot» könnte allenfalls im Lichte anderer Ziele hinnehmbar erscheinen. Da aber einerseits die Erheblichkeitsfrage einfacher lösbar wäre und andererseits mit Einführung der Teilkartellverbote die heutigen Vermutungstatbestände als wertvolle Elemente der Verbotsnorm entfielen, liefe die Neuerung auf ein widersinniges Ergebnis hinaus.