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Thema: Datenschutz
Lesezeit: 1 Min
01.09.2023

Neues Datenschutzgesetz tritt heute in Kraft

Am 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Viele Unternehmen bemerken mit der einhergehenden Medienberichterstattung, dass sie ihre Verträge und Prozesse bis jetzt noch nicht angepasst haben. Zeit, sich rasch einen Überblick zu verschaffen.

Prager Dreifuss erhält aktuell viele Anfragen in datenschutzrechtlichen Themen. Das neue Datenschutzgesetz kann sich potenziell auf sämtliche Prozesse in Unternehmen auswirken, bei Gründern und Startups bis hin zu etablierten internationalen Unternehmen.

Unsicherheit besteht etwa bezüglich dem Vorgehen im Fall von Datenschutzverletzungen, beispielsweise bei einer Cyber-Attacke, oder bezüglich der Chancen und Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die Strafbestimmungen bei Verletzung der Vorgaben sind ebenfalls noch nicht überall bekannt.

Auch wenn das Gesetz heute in Kraft tritt, ist noch nicht alles zu spät. Wichtig ist, rasch die richtigen Schritte zu tun: Zuerst gibt sich das Unternehmen einen Rahmen mit dem Aufsetzen eines Datenschutzkonzeptes. Sodann werden die Datenschutzerklärungen und Bearbeitungsverzeichnisse angepasst oder ganz neu formuliert. Hierzu gehören auch die Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, besonders bei Transfers ins Ausland.

Manchmal ergibt eine erste Durchsicht, dass nur wenig Änderungen bevorstehen, umgekehrt kann sich dadurch aber auch weiterer individueller Handlungsbedarf ergeben. Unser Team von Datenschutz-Experten berät sie gerne, etwa bei den folgenden Themen:

  • Aufsetzen eines Datenschutzkonzepts
     
  • Abfassen von Datenschutzerklärungen und Bearbeitungsverzeichnisses
     
  • Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
     
  • Beratung beim Einsatz von KI
     
  • Beratung bei Auslandstransfer von Personendaten
     
  • Vorgehen bei Datenschutzverletzungen (z.B. bei einer Cyber-Attacke)
     
  • Beratung betreffend Strafbestimmungen
     
  • Weitere Unterstützung nach individuellem Bedarf