Mit der COVID-19-Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften vom 25. März 2020 ("COVID-19 Kreditverordnung") hat der Bundesrat ein Programm zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für kleine und mittelgrosse Unternehmen verabschiedet. Leider qualifizierten Start-ups weitestgehend nicht für einen garantierten Kredit unter der COVID-19 Kreditverordnung. Nach einer ersten Ankündigung am 22. April 2020 hat der Bundesrat am 4. Mai 2020 eine Liquiditätshilfe für innovative Startups beschlossen. Gesuche für Kreditgewährungen können ab dem 7. Mai 2020 gestellt werden. Obwohl die ergänzende Liquiditätshilfe des Bundes sehr geschätzt wird, werden nicht alle Start-ups von der Unterstützung des Bundes profitieren können.