Die Autoren besprechen unter anderem den Vorschlag, dem Zürcher Handelsgericht eine Abteilung für internationale Streitigkeiten anzugliedern, die Verfahren in Englisch führen könnte. Des Weiteren kommentieren die Autoren gewisse taktische Hürden, welche sich in der jüngeren Vergangenheit im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Schiedssprüchen gezeigt haben.