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11.11.2017

Vorkaufsrechte – Eine Quelle für Konflikte?

In diesem Briefing weist Christian Casanova auf Problemkonstellationen hin, zu denen Vorkaufsrechte bei einem Verkauf von Miteigentumsanteilen führen können. In einem Urteil vom 2. August 2016 musste das Bundesgericht die Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkauf von mehreren Parzellen als ‚Sachgesamtheit‘ zu einem Gesamtpreis prüfen. Das Bundesgericht schützte die Ausübung des Vorkaufsrechts für einzelne Parzellen und lehnte es ab, den Vorkaufsberechtigten zu verpflichten, entweder sämtliche oder gar keine Parzelle zu erwerben. Das Urteil zeigt exemplarisch die Notwendigkeit, bei Grundstückstransaktionen die Berechtigungsstruktur gründlich zu analysieren und allfällige Drittberechtigte rechtzeitig in eine Transaktion einzubinden.