30.10.2020
Corona Ausnahmen vor Gericht oder doch nicht?
Mit seiner COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht vom 16. April 2020 erliess der Bundesrat die erforderlichen Normen im Zivil- sowie im Betreibungs- und Konkursverfahren, welche es den Justizbehörden erlauben, während der COVID Pandemie effizient mit Zivilverfahren umzugehen.
Corona Ausnahmen vor Gericht oder doch nicht?
2020-10-30T00:00:00
Diese COVID-19-Verordung hatte ursprünglich ein Gültigkeit bis zum 30. September 2020. Der Bundesrat hat die Geltung dieser Verordnung nun gestützt auf das COVID-19-Gesetz vom 25. September 2020 bis am 31. Dezember 2021 verlängert.
Der Oktober Newsletter gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der befristet geltenden Normen.