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Thema: Covid 19
Autor: Urs Feller , Marcel Frey , Thierry Steib
Zeitung: PD Newsletter
Lesezeit: 5 Min
30.10.2020

Corona Ausnahmen vor Gericht oder doch nicht?

Mit seiner COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht vom 16. April 2020 erliess der Bundesrat die erforderlichen Normen im Zivil- sowie im Betreibungs- und Konkursverfahren, welche es den Justizbehörden erlauben, während der COVID Pandemie effizient mit Zivilverfahren umzugehen.

Diese COVID-19-Verordung hatte ursprünglich ein Gültigkeit bis zum 30. September 2020. Der Bundesrat hat die Geltung dieser Verordnung nun gestützt auf das COVID-19-Gesetz vom 25. September 2020 bis am 31. Dezember 2021 verlängert.

Der Oktober Newsletter gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der befristet geltenden Normen.