Im Urteil des Bundesgerichts 4A_533/2018 vom 23. April 2019 war zwischen den Parteien mitunter umstritten, ob dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für die Nutzung eines Zimmers in seiner privaten Wohnung als Arbeitszimmer bzw. Archiv zustand. Das Bundesgericht bejahte dies.
Doch gilt dieser Entscheid automatisch auch für Homeoffice-Konstellationen in Zeiten von Covid-19? Die Autorin unterzieht das bundesgerichtliche Urteil mit Blick auf Covid-19 einer kritischen Würdigung.