Publikationen von Dr. Hans-Ulrich Brunner
Vortrag an der Baurechtstagung 2019 in Freiburg: Risiken aus neuen Kooperationsformen – was sie für die Planerhaftpflichtversicherung bedeuten
Die Formen der Zusammenarbeit verändern sich. Dabei schlagen neue Formen auch auf die Risiken der Baubeteiligten durch, die sich mitunter verschieben. Hans-Ulrich Brunner war Referent an der 23. Baurechtstagung in Freiburg. In seinem Vortrag prüfte er, was diese neuen Zusammenarbeitsmodelle für die Haftpflichtversicherung der Planer bedeutet.
Newsletter Mai 2018 – Regress des Eigenschadenversicherers – Änderung der Rechtsprechung
Der Mai 2018 Newsletter informiert über den Entscheid des Bundesgerichts vom 7. Mai 2018, mit dem das Bundesgericht seine rund 100jährige Praxis zum Regressanspruch des Versicherers geändert hat.
Zum «Regressobligatorium» nach Art. 65 Abs. 3 SVG
In diesem Beitrag zur Festschrift von Prof. A. Schnyder befasst sich Hans-Ulrich Brunner mit dem revidierten Art. 65 Abs. 3 SVG, der an der Schnittstelle von Haftpflicht- und Versicherungsrecht ein «Regressobligatorium» vorsieht. Hans-Ulrich Brunner beleuchtet den (fehlgeleiteten) gesetzgeberischen Prozess, der zu dieser Bestimmung führte und prüft die Konsequenzen in der Praxis.
What Revision of Swiss Data Protection Act Means
Am 15. September 2015 hat der Bundesrat den Entwurf und die Botschaft für ein neues Datenschutzgesetz publiziert. Dr. Hans-Ulrich Brunner und Raphael Keller stellen einige wichtige Neuerungen des Entwurfes dar, welche einen grossen Einfluss auf Schweizer Unternehmen haben und Anpassungen in deren Datenschutz-Compliance bedingen.
Wesen und Unwesen der Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung verspricht im Sinne einer „Wohlfühlversicherung“ Schutz auf breiter Front während der Realisierung von Bauwerken. Hans-Ulrich Brunner wirft Streiflichter auf die komplexen Rechtsfragen, welche in der Praxis die Erfüllung dieses Versprechens behindern können, und legt dar, mit welchen Überlegungen häufige Streitpunkte, so z.B. die Bevorschussung von Haftpflichtfällen, zu lösen sind.
Who’s Who Legal: Christoph Graber und Hans-Ulrich Brunner unter den „24 Leading Insurance Practitioners“ der Schweiz
Prager Dreifuss sees two of its members highlighted. Christoph Graber leads our research, and is praised for his „invaluable sector experience“. He heads the firm’s insurance and reinsurance practice and his „straightforward and practical advice“ makes him a „first choice“ for clients. Hans-Ulrich Brunner regularly acts as defence counsel in liability and insurance cases for real estate and construction clients, and is a „great operator“.
Financier Worldwide – Annual Real Estate Review
Hans-Ulrich Brunner spricht über die jüngsten Trends und Herausforderungen auf dem Schweizer Immobilienmarkt.
Risiken von Führungskräften
Immer mehr zwingende und nicht zwingende Vorschriften erhöhen das Haftungsrisiko von Führungskräften (Directors & Officers). Die Anforderungen an die von D&Os erwartete Sorgfaltspflicht steigen kontinuierlich. Zusammen mit anderen Experten diskutiert Hans-Ulrich Brunner, wie sich die persönlichen Risiken von D&Os in den letzten Jahren verändert haben und wie sie ihre Haftungsrisiken vermindern können.
Zum Persönlichkeitsschutz bei Personenüberwachungen
Besprechung von BGE 136 III 410 (=Urteil des Bundesgerichts 5A_57/2010 vom 2. Juli 2010) betreffend Persönlichkeitsschutz eines Haftpflichtklägers (und seiner Ehegattin) bei Observation durch Privatdetektiv im Auftrag der Haftpflichtversicherung.
Haftpflicht- und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Normierungen
Darstellung der Bedeutung von Normen, insbesondere in haftpflichtrechtlicher und vertraglicher Hinsicht, mit Illustration anhand der Betonnorm
Haftung des Motorfahrzeughalters für Versorgerschäden seiner Familienangehörigen
Diskussionsbeitrag zur Haftung für Versorgerschaden; Ablehnung einer Haftungserweiterung, insbesondere auch im Kontext der Motorfahrzeughaftpflicht mit direktem Forderungsrecht gegen den Versicherer.
Rechtliche Folgen der Betonnorm SN EN 206-1:2000
Übersicht zur Betonnorm: Inhalt, rechtliche Tragweite und Risiken im Zusammenhang mit einer Verletzung der Betonnorm.