“Relative Marktmacht” – ein unreifes Konzept
Beim Versuch einer Revision des Kartellgesetzes hat sich der Gesetzgeber bisher vor allem mit Schnellschuss-Vorschlägen befasst. Auch das Ansinnen, die Revision nun mithilfe des Konzepts der “relativen Marktmacht” wiederzubeleben, ist ein falscher Ansatz.