Abschreibung des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
Gemäss der Eigenmittelverord...
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Guy Deillon fokussiert seine Tätigkeit auf nationale und internationale Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (M&A) sowie Private-Equity-Transaktionen. Darüber hinaus unterstützt er Unternehmen bei Finanzierungen sowie in allgemeinen gesellschafts-, börsen- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten.
Guy Deillon’s Klienten profitieren von seiner ausgeprägten Ziel- und Ergebnisorientierung wie auch hohen Verantwortungsbereitschaft. Analytische Stärke und logisches Herangehen unterstützen seinen Fokus auf die unternehmerische Perspektive und sachliche Problemlösung. Diplomatisch und kooperativ vertritt er stets einen klaren und eindeutigen Standpunkt.
Zugelassen in der Schweiz (2011)
Melanie Cica
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Monika Bren
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Am Abend des 19. März 2023 hat der Bundesrat in Begleitung von Vertretern der Schweizerischen Nationalbank und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie der jeweiligen Verwaltungsratspräsidenten der UBS und der Credit Suisse die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS in Form einer statutarischen Fusion der beiden Unternehmen mit einem Fusionsverhältnis von 22,48 Credit Suisse-Aktien zu 1 UBS-Aktie angekündigt.
Der Bundesrat hat zwei wichtige dringlichkeitsrechtliche Entscheide (Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV) getroffen, die vom geltenden Bundesrecht abweichen. Der erste, breit publizierte, ist die Aufhebung des Zustimmungsrechts der Aktionäre von Credit Suisse und UBS. Die zweite, zunächst unbemerkt gebliebene Massnahme ist die vollständige Abschreibung des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) der Credit Suisse in der Höhe von 16 Milliarden Schweizer Franken.
Diese Entscheide sowie weitere Massnahmen zur Stabilisierung der Märkte wurden am 20. März 2023 in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts in einer so genannten Verordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Übernahme von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken (nachfolgend CS-UBS-Verordnung) publiziert und ein erläuternder Bericht wurde vom Bundesrat veröffentlicht.
Abschreibung des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
Gemäss der Eigenmittelverord...
Die FINMA hat kürzlich eine neue Aufsichtsmitteilung, die FINMA Aufsichtsmitteilung 01/2023, herausgegeben, die auf relevante Entwicklungen im Bereich des klimabezogenen Finanzrisikomanagements hinweist. Darin bekräftigt die FINMA ihre Erwartung an Finanzinstitute, ein angemessenes Klimarisikomanagement auf der Grundlage anerkannter Praktiken zu etablieren. Guy Deillon von Prager Dreifuss über die neue FINMA- Aufsichtsmitteilung und ihre Auswirkungen auf Finanzinstitute.
Der Verkauf an einen Privat-Equity-Fonds sollte bei der Nachfolgeregelung geprüft werden
Vom Mittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Erbfolge durch das ...
Die Banken stehen heute vor großen Herausforderungen. Sobald die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem US-Programm ausgeräumt sind, ist mit einer neuen Welle von Umstrukturierungen zu rechnen. Während Großbanken daran interessiert sein könnten, neue Portfolios zu erwerben, werden vor allem kleine und mittelgroße Privatbanken ihr Geschäftsmodell grundlegend überdenken müssen, um ihre Rentabilität zu erhalten