Publikationen

Thema: Insolvency & Restructuring
Autor: Daniel Hayek, Laura Richenberger
Zeitung: The Insolvency Review
Lesezeit: 3 Min

The International Insolvency & Restructuring Review 2024/25

In einer kurzen Tour d'Horizon beschreiben Daniel Hayek und Laura Richenberger relevante rechtliche und politische Entwicklungen in der Schweiz im Jahre 2023.  Sie geben Einblicke in die Schweizer Wirtschaft, die veränderte Bankenlandschaft nach der CS-Übernahme und neue Regelungen in den Bereichen ESG, Datenschutz, Sustainable Finance und weitere. Der Artikel wird in The International Insolvency & Restructuring Review 2024/2025 erscheinen.

Label: Highlight
Thema: Banking & Finance, Corporate & M&A, Insolvency & Restructuring
Autor: Daniel Hayek, Laura Richenberger, Guy Deillon, Anik S. Zehnder
Lesezeit: 1 Min

Prager Dreifuss berät Investmentfonds Attestor bei einer Finanzierung von 450 Mio. EUR

Prager Dreifuss hat den Investmentfonds Attestor im Zusammenhang mit einer komplexen, innovativen und grenzüberschreitenden Finanzierung in Höhe von 450 Mio. EUR beraten, die von einer von Attestor verwalteten irischen Zweckgesellschaft ("SPV") als Kreditnehmerin und der Bank of America und der Deutschen Bank als Kreditgeber und Arrangers abgeschlossen wurde. Es handelt sich um eine nicht standardisierte Finanzierung, deren Sicherheiten auf bestimmten vertraglichen Rechten der SPV beruhen. Prager Dreifuss hat Attestor und seine Affiliates im Hinblick auf alle rechtlichen Aspekte dieser nicht standardisierten Transaktion beraten.
 
Daniel Hayek war federführend bei der Transaktion für Attestor und leitete das Team von Prager Dreifuss, dem Guy Deillon, Laura Richenberger und Anik Zehnder angehörten.


 

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Thema: Corporate & M&A
Autor: Laura Richenberger

Schweiz führt ein Investitionsprüfungsgesetz ein

Die Schweiz geniesst international hohes Ansehen als Standort für erfolgreiche Unternehmen in der Forschung, Entwicklung und Technik. Hunderttausende KMUs und Konzerne führen regelmässig dazu, dass die Schweiz den Global Innovation Index als innovativstes Land der Welt anführt (Global Innovation Index der WIPO). Dieser Erfolg zieht ausländische Investoren an - die Direktinvestitionen in der Schweiz belaufen sich derzeit auf rund CHF 1,216 Milliarden (Stand 2020). Die Legislative will diese Direktinvestitionen nun regulieren.

Im März 2020 nahm das Parlament die Motion Rieder zum "Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen" an und beauftragte den Bundesrat damit, die gesetzliche Grundlage für eine Investitionsprüfung zu erarbeiten. Am 18. Mai 2022 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Investitionsprüfungsgesetz ("IPG"). Seit dem 9. September 2022 ist die Vernehmlassung abgeschlossen und die Ergebnisse werden seither ausgewertet. Was bedeutet die Einführung eines IPG für den Wirtschaftsstandort Schweiz und wird die Schweiz an Standortattraktivität einbüssen?

Gründe für die Forderungen nach einem IPG

Übernahmen Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren machen immer wieder Schlagzeilen - Beispiele sind etwa die Übernahme der Gategroup durch die Texas Pacific Group im Jahre 2001 (Übernahmen durch die Merrill Lynch und schliesslich durch die chinesische HNA Group folgten) oder der Syngenta durch die ChemChina im Jahre 2017. Jüngstes Beispiel ist die CHF 1.5 Milliarden Beteiligung der Saudi National Bank an der Credit Suisse.

Im Gegensatz zu anderen investitionsstarken Staaten (wie etwa EU, die USA, Grossbritannien, Indien, China), kennt die Schweiz noch keine Investitionsprüfung. Das schürt Ängste, dass der Schweiz durch die steigenden ausländischen Beteiligungen Know-How und Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Der hohe Anteil an Investitionen aus Schwellenländern und Ländern mit tieferen Standards bezüglich Environmental Social Governance bringt zusätzliche Unsicherheit, wenn sich das Entscheidungszentrum über ein Schweizer Unternehmen ins Ausland verlagert. Schliesslich wird von den Befürwortern eines IPG ins Feld geführt, dass die Ursprungsländer, aus denen ein gewichtiger Anteil an Investitionen in die Schweiz stammen, Schweizer Investoren keine Reziprozität gewähren und ihre eigenen Unternehmen vor Schweizer Übernahmen schützen.

Was sieht der Entwurf des IPG vor?

Das IPG soll gemäss Artikel 1 des Entwurfs ausländische Übernahmen verhindern, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in der Schweiz gefährden oder bedrohen. Der Entwurf sieht in zwei Fällen eine Genehmigungspflicht vor: erstens bei Investitionen durch ausländische Staaten oder staatsnahen Akteuren, zweitens bei Übernahmen von Unternehmen in besonders kritischen Bereichen (etwa im Rüstungs-, Energie-, Transport- oder Gesundheitssektor). Nicht der Genehmigungspflicht unterliegen Übernahmen von Unternehmen unter gewissen Schwellenwerten (weniger als 50 Vollzeitstellen oder weniger als CHF 10 Millionen Jahresumsatz). Im Falle einer Genehmigungspflicht entscheidet das SECO mit mitinteressierten Verwaltungseinheiten darüber, ob eine Genehmigung direkt erteilt werden kann oder ob ein Prüfverfahren eingeleitet werden muss. Im Falle eines Prüfverfahrens entscheidet das SECO mit mitinteressierten Verwaltungseinheiten nach Anhörung des Nachrichtendienstes über die Genehmigung. Besteht Uneinigkeit oder wird die Genehmigung nicht erteilt, liegt der letzte Entscheid beim Bundesrat.

Was spricht gegen ein IPG?

Sowohl der Bundesrat als auch Stimmen aus der Wirtschaft sprechen sich gegen die Einführung der Investitionsprüfung aus und argumentieren, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Investitionsprüfung nicht stimme. Ferner sei zu bedenken, dass bereits Instrumente bestehen, die ungewollte Unternehmensübernahmen aus dem Ausland verhindern können. So befinden für die Sicherheit und öffentliche Ordnung wichtige Unternehmen in staatlicher Hand oder sind spezialgesetzlich geschützt. Auch das Wettbewerbsrecht und die Fusionskontrolle wirken regulierend.

Ausblick

Es wird sich zeigen, wie ein IPG mit der verfassungsrechtlichen Handels- und Wirtschaftsfreiheit vereinbar ist und ob eine Investitionsprüfung genügend bestimmt formuliert werden kann, um Rechtsunsicherheit und Verzögerungen in grenzüberschreitenden M&A Prozessen zu verhindern. Schweizer Unternehmen sollten die Entwicklungen rund um das IPG im Auge behalten und sich vor mittel- und langfristig geplanten Übernahmen aus dem Ausland vergewissern, ob sie unter den Geltungsbereich des IPG fallen.

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Autor: Laura Richenberger
Lesezeit: 3 Min

Schweiz seit dem 1. Januar 2023 im UNO Sicherheitsrat

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Schweiz für die nächsten zwei Jahre nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ("UNO"). Pascale Baeriswyl, Chefin der Ständigen Mission der Schweiz bei der UNO in New York, wird fast täglich mit den UNO Botschaftern der Mitgliedsstaaten des Rates im Norwegischen Saal am UNO Hauptquartier zu humanitären und politischen Entwicklungen tagen.

Doch was heisst das und was bringt dieses prestigeträchtige Mandat für Chancen und Herausforderungen für die Schweiz mit sich?

Der UNO Sicherheitsrat und seine Rolle

Der Sicherheitsrat ist eines der sechs Hauptorgane der UNO und setzt sich aus fünfzehn Mitgliedern zusammen. Fünf Staaten belegen die ständigen Mitgliedssitze: Frankreich, Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Volksrepublik China und das Vereinigten Königreich. Diese Staaten traten "siegreich" aus dem zweiten Weltkrieg hervor und verfügen heute über ein Vetorecht bei sämtlichen Entscheidungen des Rates. Nichtständige Mitglieder belegen zehn Sitze im Sicherheitsrat; jedes Jahr wird die Hälfte von ihnen für jeweils zwei Jahre von der UNO Generalversammlung neu gewählt.

Dem Sicherheitsrat obliegt gemäss Artikel 24 der UNO Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er ist befugt, über Friedensmissionen ("peace keeping missions"), internationale Sanktionen und über militärische Interventionen zu befinden.

Der Schweizer Weg zum UNO Sicherheitsrat

Am 9. Juni 2022 wählte die UNO Generalversammlung die Schweiz mit überwältigenden 187 von 190 Stimmen in einer anonymen Wahl in den UNO Sicherheitsrat. Der Wahl ging ein langer Bewerbungsprozess voraus, nachdem der Bundesrat (damals mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey als Vorsteherin des EDA) im Jahr 2011 die Kandidatur eingereicht hatte.

Ein Sitz im Sicherheitsrat deckt sich gemäss Bericht vom 5. Juni 2015 des Bundesrates mit der Zielsetzung der Schweiz, sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen (Art. 2 Abs. 4 BV). Auch ist dieses Mandat gemäss dem bundesrätlichen Bericht vereinbar mit  und gar förderlich für die verfassungsrechtlich verankerte (Art. 173 Abs. 1 lit. A und Art. 185 Abs. 1 BV) Neutralität. Der Bundesrat bezeichnet einen Sitz im Sicherheitsrat zudem als wichtiges Instrument zur Förderung der aussenpolitischen Interessen der Schweiz, da die Schweiz als exportorientierte Wirtschaft von einer funktionierenden globalen Ordnung profitiert.

Chancen und Herausforderungen für die Schweiz 

Nebst der Schweiz sitzen derzeit Albanien, Brasilien, Gabun, Ghana, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ecuador, Japan, Malta und Mosambik als nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat. Somit sind drei europäische Stimmen im Sicherheitsrat vertreten, davon mit Malta und der Schweiz zwei Klein(st)staaten. Es wird sich zeigen, wie viel Gewicht diesen Stimmen beigemessen wird und inwiefern die Europäische Union Druck auf die Schweiz ausüben wird, um ihre Interessen zu vertreten.

Als die Schweiz für einen Sitz im Sicherheitsrat im Jahr 2011 kandidierte, war die heutige komplexe geopolitische Lage nicht voraussehbar. Mehrere internationale Konflikte dominieren derzeit die täglichen Schlagzeilen - von der Ukraine über Taiwan zu Syrien, Myanmar, Nordkorea und Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent. In diese Konflikte sind die Vetomächte Russland und China direkt oder indirekt involviert. Somit befindet sich der Sicherheitsrat in einer Situation, die so bei seiner Gründung nicht vorgesehen war und kommt bei diesen Themen kaum auf einen gemeinsamen Nenner.

Die Schweiz wird ihre Rolle als verlässliche und unparteiische Verhandlungs- und Vemittlungspartei nutzen müssen, um zumindest einen minimalen Konsens zwischen den Vetostaaten herbeizuführen. Im schlechtesten Fall wird der Sicherheitsrat während der Dauer dieser Konflikte de-facto handlungsunfähig bleiben. Es besteht die Gefahr, dass die UNO zu einer zahnlosen Institution verkommt, wie es der Völkerbund als UNO Vorläuferorganisation war - damals mit verheerenden Konsequenzen. Im besten Fall wird die Schweiz während den nächsten zwei Jahren auf internationalem Parkett ihre traditionelle Rolle als Förderin der Guten Dienste und diplomatische Brückenbauerin weiterführen und ausbauen können und somit eine prägende Position im Weltgeschehen einnehmen können.

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Label: Highlight
Thema: Corporate & M&A, Insolvency & Restructuring
Autor: Daniel Hayek, Laura Richenberger

Prager Dreifuss berät Vermögensverwalter Attestor bei der erfolgreichen Übernahme der Europcar Mobility Group

Prager Dreifuss AG berät Attestor Limited und Trinity Investments DAC („Attestor“) im Zusammenhang mit der Akquisition der börsenkotierten Autovermietung Europcar Mobility Group. Green Mobility Holding S.A., gehalten von Attestor (27%), Volkswagen AG (66%) und Pon Holdings B.V. (7%) (das „Konsortium“), lancierte im Juli 2021 das Übernahmeangebot.

Das Übernahmeangebot des Konsortiums erhielt am 25. Mai 2022 die wettbewerbsrechtliche Freigabe der Europäischen Kommission. Am 10. Juni 2022 bestätigte die Autorité des Marchés Financiers („AMF“), dass das Übernahmeangebot 87.3% erreichte und somit die Mindestschwelle von 67% übertraf. Die AMF bestätigte am 5. Juli 2022, dass das Übernahmeangebot während der zusätzlichen Annahmefrist 93.4% erreichte. Wie zuvor angekündigt, stieg somit der Angebotspreis von EUR 0.50 auf EUR 0.51 pro Aktie und das Transaktionsvolumen stieg auf EUR 2.9 Milliarden. Das Erreichen der 90% Schwelle erlaubt es dem Konsortium, nun das Squeeze-Out-Verfahren zu implementieren.

Prager Dreifuss (Daniel Hayek, Laura Richenberger) berät Attestor in gesellschaftsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen und kommerziellen Belangen dieser Cross-Border-Transaktion. Attestor ist ein inhabergeführter, langfristig orientierter Vermögensverwalter, der auf Turnaround-Investments spezialisiert ist.

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Label: Highlight
Thema: Corporate & M&A, Insolvency & Restructuring
Autor: Daniel Hayek, Laura Richenberger
Lesezeit: 4 Min

Prager Dreifuss berät Vermögensverwalter Attestor bei der Übernahme der Europcar Mobility Group

Ein Konsortium bestehend aus dem deutschen Autobauer Volkswagen AG (66%), ein Pionier im Bereich klimaneutrale Mobilität, dem englischen Investment Fund Attestor Limited (27%) und der niederländischen Pon Holdings B.V. (7%) legte Ende Juli 2021 dem französischen, börsennotierten Autovermietungsunternehmen Europcar Mobility Group („Europcar“) ein Übernahmeangebot für EUR 0.50 je Aktie vor. Der gesamte Übernahmepreis beträgt über EUR 2.1 Milliarden. Europcar nahm das Übernahmeangebot an. Die Übernahme steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die französischen Börsenaufsichtsbehörde AMF (Autorité des Marchés Financiers) und der relevanten kartellrechtlichen Genehmigungen. Die Transaktion wird voraussichtlich im Q4 2021 oder Q1 2022 abgeschlossen sein.

Prager Dreifuss AG (Daniel Hayek, Laura Oegerli) hat Attestor als vorbestehenden Europcar-Aktionär bei der Aushandlung der Übernahmeverträge und des Aktionärbindungsvertrages mit dem Konsortium unterstützt und bei der Vorlage des Übernahmeangebots beraten. Attestor ist ein inhabergeführter, langfristig orientierter Vermögensverwalter, der auf Turnaround-Investments spezialisiert ist.

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Thema: Insolvency & Restructuring
Autor: Daniel Hayek, Laura Richenberger
Zeitung: The Insolvency Review

The Insolvency Review: Switzerland

In der 2018 Ausgabe der “The Insolvency Review” geben Daniel Hayek und Laura Oegerli einen Überblick über das Insolvenzrecht der Schweiz und die neuesten Entwicklungen in diesem Gebiet.

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Autor: Daniel Hayek, Laura Richenberger
Zeitung: The Insolvency Review

The Insolvency Review - Swiss Chapter

Daniel Hayek und Laura Oegerli geben in diesem Kapitel der "Insolvency Review" einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des schweizerischen Insolvenzrechts.

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Autor: Roland Böhi, Danielle Wenger, Laura Richenberger
Zeitung: PD Newsletter

Tax Newsletter November 2017: Country-by-Country Reporting für multinationale Gesellschaften und Automatischer Informationsaustausch von Finanzdaten ab 1.1.2018

Ab dem 1.1.2018 sind multinationale Gruppen dazu verpflichtet, länderbezogene Berichte zu erstellen. Weiter unterliegen gewisse Finanzdaten ab dem 1.1.2018 dem automatischen Informationsaustausch.

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Autor: Roland Böhi, Danielle Wenger, Laura Richenberger
Zeitung: PD Newsletter

Newsletter Oktober 2017: Neuigkeiten auf den 1.1.2018 in der Schweizer Mehrwertsteuerpraxis

Mehrwertsteuerrevision: Die Schweiz weitet die MWST-Pflicht für ausländische Unternehmen und E-Commerce-Anbieter aus. Zudem sinkt der MWST-Satz um 0.3%.

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