Einzelschäden oder Schadenserie?
Ein oder mehrere Versicherungsfälle – eine Frage von grosser praktischer Tragweite.
Beinahe ein Vierteljahrhundert ist es her, dass 9/11 die Welt erschütterte. In der nachfolgenden juristischen Aufarbeitung des Terroranschlages stand eine Frage im Vordergrund, welche von Versicherungsjuristen als Serienschadenproblematik bezeichnet wird. Waren die Anschläge auf die Twin Towers des World Trade Center – der Einschlag im Südturm erfolgte genau 17 Minuten nach demjenigen im Nordturm – versicherungsrechtlich ein oder zwei Schadenereignisse?
Grosse Bedeutung – wenig Diskussion
Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass die damalige Publizität und die verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht dazu geführt haben, dass hierzulande eine breite Erörterung der Serienschadenthematik ausgelöst worden wäre. Dies gilt bis heute. Obwohl die Serienschadenproblematik von enormer praktischer Bedeutung ist, findet eine wissenschaftliche Diskussion darüber kaum statt, und es sind so gut wie keine publizierten Urteile schweizerischer Gerichte verfügbar.
Worum geht es? Ein Steuerberater verkennt die Bedeutung einer neuen Bestimmung in einem kantonalen Steuergesetz. Als Folge kommt es zu Falschberatung in zwanzig Fällen, welche dazu führt, dass jedem betroffenen Kunden ein Schaden in Form von Steuernachforderungen entsteht. Die betroffenen Kunden erheben entsprechende Schadenersatzansprüche, welche sich zwischen 10'000 und 40'000 Franken bewegen. Der Steuerberater ist haftpflichtversichert. Die Police sieht eine Deckungssumme 1'000'000 Franken pro Schadenfall und einen Selbstbehalt von 50'000 Franken pro Schadenfall vor.
Zweischneidiges Schwert
Handelt es sich beim geschilderten Sachverhalt um einen Schadenfall, weil der Steuerberater aufgrund desselben falschen Rechtsverständnisses immer den gleichen Beratungsfehler gemacht hat? In diesem Fall ist der dem Steuerberater aufgrund der Schadenersatzansprüche seiner Kunden erwachsene Gesamtschaden, abzüglich eines Selbstbehaltes von 50'000 Franken, gedeckt.
Oder handelt es sich um eine Vielzahl von Schadenfällen, weil der Steuerberater seine vertraglichen Beratungspflichten gegenüber jedem einzelnen der betroffenen Kunden, unabhängig von seinen Vertragsbeziehungen mit den anderen Kunden, verletzt hat? In diesem Fall fällt die Schadenssumme jedes einzelnen Falles in den Selbstbehalt, und es ist keine Versicherungsleistung geschuldet.
Dieses fiktive, aber keinesfalls praxisfremde Beispiel offenbart die Relevanz der Serienschadenfrage. Der Serienschaden ist eine rechtliche Konstruktion, welche eine Anzahl von Schadenfällen so behandelt, als würde es sich um einen einzigen Schadenfall handeln. Die verschiedenen Schadenfälle, welche sich in der Regel auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten ereignet haben, werden versicherungsrechtlich als ein Schadenereignis mit einem zeitlichen Anknüpfungspunkt, demjenigen des ersten Schadenfalles der Serie, qualifiziert. Letzteres ist namentlich dann von Belang, wenn der Haftpflichtversicherer gewechselt hat und die einzelnen Schadenfälle teilweise unter die Police des Versicherers X und teilweise unter die Folgepolice des Versicherers Y fallen.
Es ist im Übrigen durchaus nicht so, dass sich die Fiktion eines Serienschadens immer zugunsten des Versicherungsnehmers auswirkt. Auch das Gegenteil ist denkbar. Wenn beispielsweise die Summe mehrerer Einzelschäden die vereinbarte Deckungssumme für einen einzelnen Schadenfall übersteigt, steht die Deckungssumme für die gesamte Serie nur einmal zur Verfügung. Ein grosser Teil des Gesamtschadens kann damit ungedeckt bleiben.
In Deutschland, wo es, anders als in der Schweiz, zahlreiche publizierte Urteile zur Serienschadenproblematik gibt, sind die Gerichte genau aus diesem Grund sehr zurückhaltend damit, einen Serienschaden anzunehmen. Namentlich hat es der deutsche Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen abgelehnt, die gemeinsame Fehlerquelle eines haftpflichtbegründenden Verhaltens – also das falsche Rechtsverständnis des Steuerberaters, um bei unserem Beispiel zu bleiben – genügen zu lassen.
Was steht in der Police?
Letztlich ist entscheidend, was die Parteien des Versicherungsvertrages vereinbart haben. Moderne Haftpflichtversicherungspolicen enthalten sorgfältig ausformulierte Bestimmungen, in denen definiert wird, was unter einem Schadenfall zu verstehen ist und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Auswirkungen mehrere Schadenfälle zu einem Serienschaden zusammengefasst werden. Die Versicherungsnehmer tun gut daran, diesen Bestimmungen die ihnen gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, ihre eigene Risikosituation in Bezug auf Schadenwahrscheinlichkeit, Schadenhäufigkeit und potenzielle Schadenhöhe zu analysieren und, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem Versicherungsmakler, das für sie geeignete Versicherungsprodukt zu evaluieren.
Die Versicherungsunternehmen ihrerseits sind nach Erhalt einer Schadenmeldung gehalten, die Serienschadenfrage wie alle andern Deckungsfragen sorgfältig zu prüfen. Genauso wie es zum Geschäft des Versicherers gehört, gedeckte Schäden zu bezahlen, gehört es auch zu seinem Geschäft, die Bezahlung ungedeckter Schäden abzulehnen.
Im Falle von 9/11 hatten die zuständigen Gerichte in den USA seinerzeit festgestellt, dass für einige Versicherer ein Ereignis (mit einer Deckungslimite von 3.55 Milliarden Dollar) vorlag, für andere Versicherer aber zwei Ereignisse (mit einer Deckungslimite von 7.1 Milliarden Dollar). Es kam auf die Umschreibung des Schadenereignisses in den jeweiligen Policen an.
