Kollektive Kapitalanlagen in Krisensituationen
Kollektive Kapitalanlagen in Krisensituationen
Von den Verwerfungen im Zuge der internationalen Finanzmarktkrise, die in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends einsetzte, blieben auch schweizerische kollektive Kapitalanlagen nicht verschont. Nachdem sich der Schweizer Gesetzgeber bemüht hat, die Attraktivität der Schweiz als Standort für kollektive Kapitalanlagen durch Schaffung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) zu erhöhen, gerieten bereits kurz nach dessen Inkrafttreten auch schweizerische kollektive Kapitalanlagen in den Sog der Krise und mussten schliessen oder zumindest für ihre Anleger empfindliche Performance- oder Wert-Einbussen in Kauf nehmen.
Die St. Galler Dissertation untersucht die rechtlichen Fragen, die sich bei kollektiven Kapitalanlagen stellen, welche in eine Krisensituation geraten. Untersucht werden zunächst die Handlungs- und Verhaltenspflichten der bei einer kollektiven Kapitalanlage involvierten Akteure, nämlich Leitungsorgan, Revisionsstelle bzw. Prüfgesellschaft und Depotbank, ebenso wie die Rechte der Anleger. Insbesondere wird erörtert, warum sich die Organe in Diensten der kollektiven Kapitalanlage einzig an den Interessen der Anleger der kollektiven Kapitalanlage auszurichten haben und welche Handlungspflichten sich im konkreten Fall hieraus ergeben. Weiter werden die verschiedenen Sanierungsmassnahmen – liquiditäts- sowie bilanzwirksame Massnahmen – betrachtet, welche in Frage kommen. Diese hängen mitunter von der Art der betroffenen kollektiven Kapitalanlage ab. Schliesslich leistet die Untersuchung der Verhaltenspflichten der involvierten Akteure auch einen Beitrag zur Konkretisierung ihrer Haftungsrisiken. Die Dissertation ist erhältlich unter https://www.dike.ch/kollektive-kapitalanlagen-in-krisensituationen.html.