Einvernahmen von schweizerischen Zeugen in internationalen Zivilverfahren – Änderungen am gesetzgeberischen Horizont
Urs Feller und Marcel Frey stellen die jüngsten Vorschläge des Bundesamts für Justiz und Polizei vor, in Zukunft die Möglichkeit digitaler Zeugeneinvernahmen von in der Schweiz wohnhaften Parteien in Zivilverfahren einzuführen. Die Änderung sieht vor, dass die bisher mit der Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung im Rahmen von Rechtshilfeersuchen belastete Einvernahme durch eine reine Meldepflicht ersetzt wird, in der Hoffnung, den Zivilprozess in Zukunft zu vereinfachen.