09.06.2026
Adhäsionsverfahren in Strafprozessen
In diesem Artikel erörtern Urs Feller und Marcel Frey ein neues Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts zur Praxis der Adhäsionsklage. Gemäss bislang geltender Rechtsprechung können gegenüber einem Beschuldigten im Strafverfahren keine konnexen vertraglichen Ansprüche mittels Adhäsionsklage erhoben werden. Solche vertraglichen Ansprüche sind vielmehr in einem parallelen Zivilverfahren zu erheben. Gemäss dem neuen Urteil des Bundesgerichts eröffnet dies einem Beschuldigten handkehrum die Möglichkeit, solchen vertraglichen Ansprüchen mit einer negativen Feststellungsklage vor den ordentlichen Zivilgerichten entgegenzutreten.

