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Thema: Covid 19
Autor: Urs Feller , Marcel Frey , Thierry Steib
Zeitung: PD Newsletter
04.05.2020

Auswirkungen des Coronavirus auf Schweizer Zivilverfahren

Gestützt auf die verfassungsmässige Ermächtigung Notverordnungen zu erlassen, hat der Bundesrat am 16. April 2020 die "Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus" verabschiedet. Die Verordnung hält insbesondere die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Durchführung von Telefon- und Videokonferenzen in Zivilverfahren fest. Die Bestimmungen sind am 20. April 2020 in Kraft getreten und dauern voraussichtlich bis zum 30. September 2020.