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Thema: Datenschutz
Lesezeit: 2 Min
20.10.2023

Ist die DSGVO auf mein Schweizer Unternehmen anwendbar?

Auch Wochen nach dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzrechts in der Schweiz fehlt vielen Unternehmen die Orientierung. Der extensive Geltungsbereich der DSGVO kann in Abgrenzung zum Schweizer Datenschutzgesetz DSG verwirrend sein, aber es lohnt sich, dies genau zu klären.

Die Umsetzung des Schweizer Datenschutzrechts ist weniger aufwendig als eine Umsetzung der DSGVO, auch die Sanktionen sind bedeutend milder, als wenn zusätzlich auch die DSGVO anwendbar ist, unter der die Konsequenzen bei Nichtbeachtung bedeutend gravierender sein können. Unsere nachfolgende Übersicht soll dabei unterstützen.

Es sind zwei wichtige Punkte, die jedes Unternehmen klären sollte, wenn es Personendaten bearbeitet und beurteilen will, ob die DSGVO der Europäischen Union anwendbar ist:

  1. Besteht eine Niederlassung in der EU und werden Personendaten im Rahmen der Tätigkeit dieser Niederlassung verarbeitet? Bei Bejahung dieser Frage ist neben dem Schweizer DSG auch die DSGVO zu beachten.
     
  2. Ist die EU ein Marktort? Dies ist wiederum nicht nur mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen verknüpft, sondern auch mit der Erhebung von Personendaten bei der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der EU.

Falls einer oder beide Punkte zutreffen, muss ein Schweizer Unternehmen nicht nur das neue Schweizer DSG beachten, sondern auch die DSGVO. Für beide Punkte gilt: Die Beurteilung, ob die DSGVO zur Anwendung kommt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, lohnt sich eine detaillierte vorgängige Analyse.

Die folgende Darstellung soll bei der Beantwortung helfen. Sie steht auch als PDF zum Download bereit.