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Thema: Tax
Autor: Roland Böhi , Nicole Fröhlich
Zeitung: PD Tax Newsletter
13.12.2019

Steuerliche Verlustumlage bei Immobiliengesellschaften - eine höchstrichterliche Klarstellung

Nicole Fröhlich
PD Tax Newsletter
13.12.2019

In Spezialsteuerdomizilen erlittene steuerliche Verluste einer Immobiliengesellschaft sind in erster Linie vom Hauptsteuerdomizil zu übernehmen. Nur wenn der Gesamtverlust höher ist als der Gewinn am Hauptsteuerdomizil, ist der überschiessende Teil quotal auf die Gewinne der anderen Kantone umzulegen. Dies hat das Bundesgericht so entschieden.