13.12.2019
Steuerliche Verlustumlage bei Immobiliengesellschaften - eine höchstrichterliche Klarstellung
Steuerliche Verlustumlage bei Immobiliengesellschaften - eine höchstrichterliche Klarstellung
2019-12-13T00:00:00
In Spezialsteuerdomizilen erlittene steuerliche Verluste einer Immobiliengesellschaft sind in erster Linie vom Hauptsteuerdomizil zu übernehmen. Nur wenn der Gesamtverlust höher ist als der Gewinn am Hauptsteuerdomizil, ist der überschiessende Teil quotal auf die Gewinne der anderen Kantone umzulegen. Dies hat das Bundesgericht so entschieden.