01.03.2018
Tax Newsletter März 2018: Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen ab 2019
Tax Newsletter März 2018: Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen ab 2019
2018-03-01T00:00:00
Ab dem 1.1.2019 sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen zur Entrichtung einer geräteunabhängigen Radio- und TV-Abgabe verpflichtet. Die Abgabe ist abhängig vom Umsatz und beträgt bis zu CHF 35’590.