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Zeitung: NZZ
01.09.2014

“Relative Marktmacht” – ein unreifes Konzept

Beim Versuch einer Revision des Kartellgesetzes hat sich der Gesetzgeber bisher vor allem mit Schnellschuss-Vorschlägen befasst. Auch das Ansinnen, die Revision nun mithilfe des Konzepts der “relativen Marktmacht” wiederzubeleben, ist ein falscher Ansatz.