2 Wenn das Haar nie in der Suppe war | Prager Dreifuss
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Thema: IP & IT
Autor: Mark Meili
Zeitung: Hotellerie Gastronomie Zeitung HGZ
Lesezeit: 2 Min
22.05.2026

Wenn das Haar nie in der Suppe war

Online-Bewertungen können den Erfolg eines Unternehmens stark beeinflussen, besonders wenn sie unwahre Behauptungen enthalten.  
 

Subjektive Meinungen wie Kritik am Geschmack müssen akzeptiert werden, falsche Tatsachenbehauptungen können jedoch rechtlich angefochten werden. Wichtig ist zuerst die Beweissicherung durch Screenshots mit Datum und URL sowie die interne Prüfung, ob die bewertende Person tatsächlich Gast war. Oft helfen eine professionelle Antwort, direkter Kontakt und eine Meldung an die Bewertungsplattform, um Schaden zu begrenzen. Wenn das nicht reicht, können zivil- oder strafrechtliche Schritte wie Löschung, Unterlassung oder Schadenersatz geprüft werden.