Die in der Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 2012 vorgebrachten Argumente zur Begründung wichtiger Revisionspunkte halten einer vertieften Prüfung nicht stand; insbesondere würde das KG durch die Einführung unmittelbar wirksamer Verbote dem EU-Recht nicht weiter angeglichen, sondern im Gegenteil von diesem entfernt.